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Umsetzung Pflegeinitiative

09.07.2024

Die Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» will die Situation in der Pflege verbessern. Bleiben Sie auf dem Laufenden. 

Die Pflegeinitiative stellt einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Pflegesituation in der Schweiz dar. Ihre Zustimmung durch Volk und Stände am 28. November 2021 mit einem beeindruckenden Ja-Anteil von 61 % unterstreicht die Dringlichkeit und das breite Interesse an dieser Thematik. 

Aktueller Stand vom 09.07.2024

Im Rahmen der Umsetzung der ersten Etappe der Pflegeinitiative (Ausbildungsoffensive) trat am 1. Juli 2024 das neue Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege in Kraft.

Dieses sieht unter anderem vor, dass die Kantone mit Unterstützung des Bundes die Erhöhung der Abschlüsse in der Pflege auf Tertiärstufe, insbesondere mit Beiträgen an die höheren Fachschulen, fördern.

Die Zentralschweizer Kantone haben gemeinsam mit XUND mit der Umsetzung von vorerst 11 Projekten im Umfang von 4.9 Mio. Franken beauftragt.

Zentralschweizer Kantone fördern Projekte zur Erhöhung der Pflegeabschlüsse (xund.ch)

Aktueller Stand vom 17.06.2024

1. Etappe

Das Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege für die 1. Etappe (Ausbildungsoffensive) tritt am 1. Juli 2024 in Kraft und gilt während einer Dauer von acht Jahren bis 2032.

Ausbildungsoffensive

Die Ausbildungsoffensive verpflichtet die Kantone im Bildungsbereich zu drei Massnahmen:

  1. Förderung der praktischen Ausbildung in Gesundheitseinrichtungen
  2. Unterstützung der Studierenden mit Ausbildungsbeiträgen zur Sicherstellung ihres Lebensunter halts
  3.  Erhöhung der Anzahl der Abschlüsse an höheren Fachschulen (HF) und Fachhochschulen (FH).

In allen Kantonen wurden die gesetzlichen Grundlagen geschaffen. Teilweise sind sie per 1. Juli 2024 bereits in Kraft (LU, NW, UR) oder werden im Verlaufe des Herbstes 2024 rückwirkend per 1. Juli 2024 in Kraft gesetzt (OW, SZ, ZG).

Allgemeine Informationen zur Umsetzung: 

2. Etappe

Hinsichtlich Umsetzung der 2. Etappe liegen die Vorentwürfe zum Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege und zur Revision des Gesundheitsberufegesetzes vor. Die Vernehmlassung dauert bis zum 29. August 2024.

Weitere Information finden Sie hier: Pflegeinitiative (xund.ch)

Aktueller Stand vom 16.09.2023

Der Bundesrat hat am 23. August 2023 die Vernehmlassung zum Ausführungsrecht zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege und abschliessende Inkraftsetzung des Gesundheitsberufegesetzes (Umsetzung der 1. Etappe der Pflegeinitiative) eröffnet.

Vernehmlassung

Update 10.07.2023

Nationale Ebene

Bei der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) wurde von den Arbeitgeberverbänden (H+, ARTISET, CURAVIVA, Spitex Schweiz, senesuisse und Association Spitex privée Suisse ASPS) und den Berufsverbänden und Gewerkschaften (SBK, Syna, Unia und VPOD), eine gemeinsame Erklärung zur Lage in der Pflege und zur Umsetzung der Pflegeinitiative unterzeichnet. In der Erklärung werden sowohl die gegenwärtige Situation geschildert als auch konkrete Handlungsempfehlungen an die Kantone, Arbeitgeber, Tarifpartner und den Bund gegeben.

Kantonale Ebene - Zentralschweiz

Die Koordinationsstelle der Zentralschweizer Kantone zur Umsetzung der Pflegeinitiative hat wichtige Fortschritte erzielt. Sie hat zu Handen der Kantone Grundlagen und Umsetzungsvarianten erarbeitet, die kantonalen Umsetzungsprojekte unterstützt und die interkantonale Koordination und den Austausch gefördert.

Update vom 26.06.2023

XUND informiert über den aktuellen Stand der Arbeiten in der Zentralschweiz: 

2023_06_26_u_29_Praesentation_Online-Veranstaltung_final__1_.pptx (live.com)

Update vom 26.01.2023

Bundesrat legt Eckpunkte für das 2. Paket vor.

Der Bundesrat hat verschiedene Massnahmen vorgeschlagen, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Die Frage der Finanzierung bleibt allerdings noch unbeantwortet. Für ARTISET und den Branchenverband CURAVIVA braucht es dazu noch Antworten.

Bundesrat legt Eckpunkte für das 2. Paket vor (curaviva.ch)

Update vom 16.01.2023

Nachdem Ende 2022 das Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich Pflege verabschiedet wurde, haben die Kantone die Arbeit für die Umsetzung aufgenommen. Bereits im Frühling 2022 hat sich die Zentralschweizer Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren Konferenz (ZGDK) mit dem Bericht zum Gesundheitspersonal in der Zentralschweiz auseinandergesetzt und darauf basierend für eine koordinierte Umsetzung der Pflegeinitiative ausgesprochen. Anfang November 2022 beschloss sie nun, eine regionale Koordinationsstelle zu finanzieren und erteilte der XUND OdA Gesundheit Zentralschweiz ein entsprechendes Mandat.

Pflegeinitiative (xund.ch)

 

Eckpunkte Umsetzung Pflegeinitiative

Die Kernforderung dieser Initiative ist die Anerkennung und Förderung der Pflege als integraler Bestandteil der Gesundheitsversorgung durch Bund und Kantone. Von ihnen wird erwartet, dass ausreichend qualifizierte Pflegefachpersonen zur Verfügung stehen, um den Bedarf der Bevölkerung zu decken. Jeder Mensch sollte Zugang zu Pflegeleistungen von guter Qualität haben und das volle Potenzial der Pflegefachpersonen soll bei der Patientenversorgung ausgeschöpft werden.

 

Die Umsetzung der Pflegeinitiative erfolgt in zwei Etappen.

Die erste Etappe, die sogenannte Ausbildungsoffensive, basiert auf dem ursprünglichen Gegenvorschlag und wurde im Mai 2022 vom Bundesrat verabschiedet. Das Parlament bewilligte die Gesetzesgrundlagen in der Wintersession 2022 und stellte die erforderlichen Mittel zur Verfügung.

Konkret umfasst die Ausbildungsoffensive folgende maximalen Beiträge des Bundes und der Kantone während acht Jahren von 2024 bis 2032:

  • Beiträge an die Betriebe für ungedeckte Ausbildungskosten HF/FH - rund CHF 500 Mio.
  • Beiträge an die Absolvierenden der Ausbildung Pflege HF/FH zur Unterstützung des Lebensbedarfs während der Ausbildung - rund CHF 400 Mio.
  • Beiträge an die Höheren Fachschulen und Fachhochschulen für Pflege zur Erhöhung der Anzahl Studienplätze - rund CHF 100 Mio.

Das Bundesgesetz für die erste Etappe wird voraussichtlich Mitte 2024 in Kraft treten. Dieser Zeitraum ermöglicht den Kantonen die Vorlaufzeit, um ihre kantonalen Gesetzgebungen anzupassen. Weiter sieht die Ausbildungsoffensive vor, dass alle Kantone Bedarfsplanungen vornehmen und entsprechende Ausbildungsverpflichtungen für die Betriebe ausarbeiten.

In einer zweiten Etappe will der Bundesrat die restlichen Elemente der neuen Verfassungsbestimmung umsetzen, insbesondere die anforderungsgerechten Arbeitsbedingungen und die besseren beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten.

Das Departement des Innern wurde beauftragt, bis im Frühling 2024 ein neues Bundesgesetz über die anforderungsgerechten Arbeitsbedingungen in der Pflege zu entwerfen.
Im neuen Bundesgesetz werden all jene Punkte geregelt, die einheitlich für den gesamten Pflegebereich gelten sollen. Dazu gehören etwa strengere Vorgaben zur Erstellung von Dienstplänen. Häufige kurzfristige und ungeplante Arbeitseinsätze sind für Pflegende sehr belastend und werden auch häufig als Grund genannt, den Pflegeberuf zu verlassen.

Die Spital-, Heim- und Spitexverbände sollen zudem verpflichtet werden, für die verschiedenen Versorgungssettings (Akutspitäler, Psychiatrie, stationäre und ambulante Langzeitpflege) Empfehlungen für sogenannte Skill-Grade-Mixes auszuarbeiten.

 

 

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